Link zu www.kues.de

Telefonische Terminabsprache jederzeit unter:
Tel: 0 62 53 – 23 97 71

GWP – Wiederkehrende Dichtheitsprüfung an Gasanlagen zum Fahrzeugbetrieb

An gasbetriebenen Kraftfahrzeugen wird in regelmäßigen Abständen eine eigenständige Untersuchung der Gasanlage durchgeführt.

GWP ist die Wiederkehrende Gasprüfung. Sie wird normalerweise im Zuge der Hauptuntersuchung durchgeführt. Allerdings kann die GWP auch einzeln – zeitnah vor der Hauptuntersuchung (max. 12 Monate) – durchgeführt werden.

Alle eingetragenen Gasanlagen in Fahrzeugen, auch solche, die nicht nach der europäischen Regelung ECE-R115 genehmigt sind, werden in der GWP überprüft.

Diese Untersuchung beinhaltet:

Folgende Papiere sind zur GWP mitzubringen:

Außerordentliche GWP

Neben der periodischen GWP gibt es auch die außerordentliche GWP, die von für diese Tätigkeit anerkannten Werkstätten durchgeführt wird, im Falle der Reparatur und der Wartung der Gasanlage oder nach einem Unfall oder einem Fahrzeugbrand.